Waldbrand-Gefahrenindex · DWD
Waldbrandgefahr: Stufen 1 bis 5 und was sie fürs Feuer bedeuten
Der Deutsche Wetterdienst berechnet jeden Morgen den Waldbrand-Gefahrenindex von 1 (sehr geringe Gefahr) bis 5 (sehr hohe Gefahr). Für Lagerfeuer und Grillen entscheidet diese Zahl oft mehr als jeder Paragraf.
Waldbrand-Gefahrenindex: woher die Stufe kommt
Der Index des Deutschen Wetterdienstes (DWD) beruht auf Wetterdaten wie Temperatur, Luftfeuchte, Wind und Niederschlag und schätzt, wie leicht Streu und Boden im Wald Feuer fangen. Die Karte wird täglich gegen 5 Uhr UTC aktualisiert und zeigt heute und die vier folgenden Tage. Zusätzlich gibt es von März bis Oktober einen Graslandfeuerindex für offenes Gelände.
Viele Länder geben die Stufe noch einmal selbst heraus, zum Beispiel über die Landesforsten oder Warn-Apps. Wo eine Landesstufe ausgerufen ist, gilt sie für Verbote vor Ort.
Quelle: Deutscher Wetterdienst, Waldbrandgefahrenindex · Stand: Oktober 2026

Die fünf Stufen der Waldbrandgefahr im Überblick
- 1sehr geringe Gefahr
Normale Lage. Die Abstände der Landeswaldgesetze gelten trotzdem.
- 2geringe Gefahr
In Sachsen-Anhalt greift ab jetzt die 30-m-Zone am Waldrand.
- 3mittlere Gefahr
Erste Kreise schränken Grillplätze ein. Vor dem Anzünden die Gemeinde prüfen.
- 4hohe Gefahr
Brandenburg: Verbot ohne Ausnahme. Thüringen: Feuer im Wald generell verboten. Viele Allgemeinverfügungen.
- 5sehr hohe Gefahr
Kein Feuer im Freien in Waldnähe. Wälder können gesperrt werden.
Die Folgen je Stufe sind eine Zusammenfassung der Landesregeln auf dieser Seite. Konkrete Verbote stehen in der Allgemeinverfügung Ihres Landkreises oder Ihrer Stadt.
Wo das Landesrecht selbst an die Stufe anknüpft
- Brandenburg: Ab Stufe 4 gilt das Verbot ohne Ausnahme – auch auf dem eigenen Grundstück. Details
- Hessen: Bei hoher Waldbrandgefahr entfallen die Ausnahmen für Grillplätze und Wohngrundstücke. Details
- Sachsen-Anhalt: Die 30-m-Zone gilt ab Stufe 2. Bei hoher Gefahr können auch öffentliche Grillplätze im Wald gesperrt sein. Details
- Thüringen: Ab Stufe 4 ist Feuer im Wald generell verboten, auch an Grillplätzen. Details
- Mecklenburg-Vorpommern: Die Forstbehörden können bei hoher Waldbrandgefahr das Betreten von Waldgebieten untersagen.
Feuerverbot bei Waldbrandgefahr: so finden Sie es
Allgemeinverfügungen zur Waldbrandgefahr erscheinen auf den Websites der Landkreise und Städte, oft auch in der Lokalpresse. Sie gelten meist für »Wald und Außenbereich« und schließen ausdrücklich Grillhütten und Feuerstellen ein. Wer unsicher ist: an diesem Tag kein Feuer.
