Häufige Fragen
Fragen zu Lagerfeuer, Grillen und Waldbrandgefahr
Kurze Antworten auf die Fragen, die vor dem ersten Funken kommen. Ausführlich mit Quellen auf den Ratgeber-Seiten.
Darf ich im Wald ein Lagerfeuer machen?
Nein, nicht einfach so. In allen Bundesländern ist offenes Feuer im Wald nur an eingerichteten, genehmigten Feuerstellen oder mit Genehmigung der Forstbehörde erlaubt; in Niedersachsen und Bremen gilt außerdem eine Sperrzeit vom 1. März bis 31. Oktober.
Wie viel Abstand zum Wald brauche ich für ein Feuer?
In den meisten Ländern 100 m. Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern nennen 50 m, Sachsen-Anhalt 30 m ab Gefahrenstufe 2. Niedersachsen und Bremen nennen keine Meterzahl, sondern eine Sperrzeit.
Ist Grillen im Wald erlaubt?
Nur auf ausgewiesenen Grillplätzen, und auch dort nicht, wenn der Landkreis wegen Waldbrandgefahr eine Sperre verfügt hat. Ein Holzkohlegrill gilt im Waldrecht als offenes Feuer.
Ist ein Gasgrill im Wald erlaubt?
Die Landeswaldgesetze nehmen Gasgrills nicht ausdrücklich aus. Im Wald und in der Schutzzone davor sollten Sie vorher bei der Forstbehörde fragen; bei hoher Waldbrandgefahr verbieten Allgemeinverfügungen oft jedes Grillen.
Darf ich im eigenen Garten ein Lagerfeuer machen?
Meist ja, wenn nur trockenes, unbehandeltes Holz brennt, das Feuer klein bleibt, beaufsichtigt wird und niemand erheblich belästigt wird. Liegt der Garten am Wald, gelten die Abstände des Landeswaldgesetzes; manche Länder erlauben Feuer auf dem eigenen Grundstück ab 30 m (Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen) oder 15 m (Hamburg).
Was bedeutet Waldbrand-Gefahrenstufe 4?
Hohe Gefahr. Viele Landkreise schließen dann Grillplätze im Wald. In Brandenburg gilt das Feuerverbot am Wald ab Stufe 4 ohne Ausnahme, in Thüringen ist Feuer im Wald ab Stufe 4 generell verboten.
Wo sehe ich die aktuelle Waldbrandgefahr?
Beim Deutschen Wetterdienst (Waldbrandgefahrenindex, täglich für fünf Tage) und bei den Landesforsten. Verbindliche Sperren stehen in den Allgemeinverfügungen der Landkreise und Städte.
Muss ich ein Osterfeuer anmelden?
In der Regel ja, beim Ordnungsamt der Gemeinde. Die Gemeinde legt Auflagen wie Brandwache, Abstände und Uhrzeit fest.
Darf ich Gartenabfälle verbrennen?
Grundsätzlich nein: Pflanzenabfälle werden kompostiert oder über Biotonne und Grünschnittannahme verwertet. Einzelne Länder erlauben eng begrenzte Ausnahmen per Verordnung; Auskunft gibt das Ordnungs- oder Umweltamt.
Was kostet ein verbotenes Feuer im Wald?
Das legt jedes Land fest. Die Waldgesetze sehen Bußgelder vor, in Bayern zum Beispiel bis 10.000 Euro; wer einen Brand verursacht, haftet zusätzlich für den Schaden und kann sich strafbar machen.
Stand: Oktober 2026