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Feuer im Freien

Park · Garten · Grillplatz

Grillen im Freien: wo es in Deutschland erlaubt ist

Grillen gilt im Waldrecht als offenes Feuer – auch mit Holzkohle im Grillgerät. Außerhalb des Waldes entscheiden Gemeinde, Grundstück und Nachbarschaft.

Ein Grill am Waldrand zählt wie ein Lagerfeuer.

Grillen im Wald und am Waldrand

Für die Landeswaldgesetze ist ein Holzkohlegrill ein Feuer. Im Wald und in der Schutzzone davor (meist 100 m, in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern 50 m) ist Grillen deshalb nur auf ausgewiesenen Grillplätzen erlaubt – oder mit Genehmigung. Niedersachsen sagt es ausdrücklich: Grillen im Wald nur auf Plätzen, die Waldbesitzende angelegt haben.

Zwei Länder nehmen das Grillen auf Wohngrundstücken am Wald aus: Hessen und Rheinland-Pfalz. In Hessen fällt diese Ausnahme bei hoher Waldbrandgefahr weg.

Abstände aller Länder

Grillstelle Dobelmatte bei Stegen mit Schutzhütte, Bänken und Feuerstelle am Waldrand
Foto: Uli@wiki, CC BY 4.0

Grillen im Park und auf öffentlichen Grünflächen

Ob im Stadtpark gegrillt werden darf, regelt die Gemeinde in ihrer Grünanlagensatzung oder Ordnungsverordnung. Typisch sind ausgewiesene Grillzonen, die mit Schildern gekennzeichnet sind; außerhalb davon ist Grillen nicht erlaubt. Hamburg zum Beispiel erlaubt Grillen in Grünanlagen nur in den markierten Zonen, verlangt mindestens 50 cm Abstand zwischen Grill und Boden und verbietet Einweggrills. Bremen verbietet Einweggrills auf öffentlichen Grünflächen ebenfalls.

In Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten ist Grillen meist ganz untersagt – auch wenn die Wiese wie ein Park aussieht.

Grillen am See und am Flussufer

Ufer sind oft Landschaftsschutzgebiet oder gehören zu einem Badegelände mit eigener Ordnung. Wo kein Grillplatz ausgeschildert ist, gilt: erst bei der Gemeinde nachsehen. Sand und Uferwiese schützen nicht vor Funkenflug ins Schilf.

Grillen im Garten und auf dem Balkon

Auf dem eigenen Grundstück ist Grillen grundsätzlich erlaubt, solange Rauch und Gerüche die Nachbarschaft nicht erheblich belästigen. Eine bundesweit feste Zahl erlaubter Grillabende gibt es nicht; Gerichte entscheiden im Einzelfall. Für Mietwohnungen kann die Hausordnung Holzkohle auf dem Balkon untersagen. Liegt der Garten am Wald, gelten zusätzlich die Abstände des Landeswaldgesetzes.

Einweggrill, Gasgrill, Feuerschale – kurz eingeordnet

Einweggrill
Steht direkt auf dem Boden, heizt ihn auf und landet oft heiß im Müll. Viele Städte verbieten ihn in Grünanlagen.
Gasgrill
Hat keine Glut, ist im Waldrecht aber nicht ausdrücklich ausgenommen. Im Wald und in der Schutzzone vorher bei der Forstbehörde fragen.
Feuerschale, Feuerkorb
Gilt als offenes Feuer. Im Garten meist erlaubt, wenn nur trockenes, unbehandeltes Holz brennt und niemand belästigt wird.

Quellen: Landeswaldgesetze (siehe Länderseite), Grillregeln Hamburg nach Angaben der Stadt in der Presse, Weser-Kurier zu Bremen · Stand: Oktober 2026