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Feuer im Freien

Lagerfeuer · Osterfeuer · Gartenabfall

Lagerfeuer & Brauchtumsfeuer: Regeln für Garten und Gemeinde

Ein Lagerfeuer im eigenen Garten ist in vielen Fällen ohne Genehmigung möglich – wenn Holz, Größe und Abstände stimmen. Ein Osterfeuer dagegen wird fast immer bei der Gemeinde angemeldet.

Am Wald gelten zuerst die Abstände des Landes.

Lagerfeuer im Garten: was ein gutes Feuer ausmacht

Berlin fasst die üblichen Regeln besonders klar zusammen, und sie taugen auch anderswo als Maßstab:

  • nur trockenes, unbehandeltes, stückiges Holz (mindestens zwei Jahre gelagert) oder Holzbriketts;
  • Haufen nicht höher und nicht breiter als 1 m;
  • mindestens 50 m Abstand zu brennbaren Dingen wie Gebäuden, Bäumen oder Schilf;
  • anzünden mit handelsüblichen Anzündern – nie mit Benzin oder Spiritus;
  • Rauch und Geruch dürfen die Nachbarschaft nicht erheblich belästigen.

Quelle: berlin.de, Lagerfeuer · Stand: Oktober 2026

Hainichhütte im Pötnitzer Busch bei Dessau-Roßlau mit Feuerstelle im Wald
Foto: M_H.DE, CC BY-SA 4.0
Osterfeuer 2024 in Diemarden, Landkreis Göttingen, mit Zuschauern am Abend
Foto: Nemracc, CC BY-SA 4.0

Osterfeuer und Brauchtumsfeuer anmelden

Oster-, Johannis- oder Martinsfeuer sind größer als ein Lagerfeuer und ziehen Publikum an. Gemeinden verlangen deshalb in der Regel eine Anzeige oder Genehmigung beim Ordnungsamt, oft mit Auflagen: Brandwache, Löschmittel, Abstand zu Straßen und Gebäuden, Uhrzeit. Manche Städte bitten zusätzlich darum, die Feuerwehr-Leitstelle kurz vor dem Anzünden zu informieren.

Das Brennmaterial sollte erst kurz vor dem Fest aufgeschichtet oder vor dem Anzünden umgesetzt werden – in einem Haufen, der wochenlang liegt, nisten Igel und Vögel.

Gartenabfälle verbrennen?

Grundsätzlich nein. Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz sind Pflanzenabfälle zu verwerten – über Kompost, Biotonne oder Grünschnittannahme. Einige Länder lassen per Verordnung eng begrenzte Ausnahmen zu, meist nur außerhalb bebauter Ortsteile und zu festen Zeiten. Ob das für Ihr Grundstück gilt, weiß das Ordnungs- oder Umweltamt. Ein Lagerfeuer ist keine Abfallentsorgung.

Quelle: § 7 Kreislaufwirtschaftsgesetz · Stand: Oktober 2026

Feuer richtig löschen

Wasser oder Sand bereithalten, bevor das Feuer brennt. Zum Schluss die Glut mit Wasser ablöschen, umrühren und noch einmal löschen, bis nichts mehr zischt und die Asche handwarm ist. Glut unter der Oberfläche kann Stunden später wieder aufflammen – besonders in Wald- und Torfboden. Ein Feuer, das außer Kontrolle gerät: sofort 112.